Berechnung nach Ihrer Eingabe. Erhöhte Sicherheit kann erforderlich sein. Ob Wertgrenzen gelten, hängt vom Verfahren ab. Kein Mindestgebot und keine Gesamtkostenberechnung. Die Eingabe bleibt in Ihrem Browser.
Was der Rechner berechnet
Geben Sie den maßgeblichen Verkehrswert in Euro ein. Der Rechner ermittelt zehn Prozent als gesetzlichen Grundbetrag der Sicherheitsleistung sowie 50 und 70 Prozent als mathematische Vergleichswerte. Die Berechnung verwendet ausschließlich Ihren eingegebenen Wert.
Was daraus nicht folgt
Eine höhere Sicherheitsleistung kann nach § 68 Abs. 2 oder 3 ZVG erforderlich sein. Ob die 5/10- oder 7/10-Regel im konkreten Termin noch eingreift, ist anhand des Verfahrens zu prüfen. Der für die Wertgrenzen relevante Vergleich umfasst gegebenenfalls den Kapitalwert bestehenbleibender Rechte; das Bargebot allein ist dann nicht die vollständige Vergleichsgröße.
Der Rechner ermittelt weder das geringste Gebot noch die gesamten Erwerbskosten. Grunderwerbsteuer, gerichtliche Kosten, Zinsen, bestehenbleibende Rechte und Finanzierungskosten sind nicht enthalten.
Datenschutz
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es werden keine eingegebenen Werte an einen Server gesendet und keine Eingaben dauerhaft gespeichert.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Redaktionsstand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information; die Prüfung eines konkreten Verfahrens bleibt erforderlich.