Worum es geht

Der Verwalter muss den wirtschaftlichen Bestand erhalten, die ordnungsgemäße Nutzung sichern und beschlagnahmte Ansprüche geltend machen. War das Grundstück bereits vor der Beschlagnahme einem Mieter oder Pächter überlassen, bleibt der Vertrag auch dem Verwalter gegenüber wirksam.

Was das für die Vorbereitung bedeutet

Mieter sollten Zahlungsanweisungen und den neuen Ansprechpartner anhand der gerichtlichen Bestellung klären. Eigentümer und Gläubiger sollten zwischen laufender Erhaltung und weitergehenden Maßnahmen unterscheiden. Die Bestellung beseitigt bestehende Mietverträge nicht pauschal.

Im Verfahrenszusammenhang
Die Zwangsverwaltung betrifft die Bewirtschaftung und Erträge einer Immobilie. Prüfen Sie den Verwaltungsbeschluss und die gerichtlich angeordneten Befugnisse, auch wenn daneben eine Versteigerung läuft.

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Die gesetzliche Grundlage

Die Erläuterung bezieht sich auf § 152 ZVG bei Gesetze im Internet. Dort finden Sie die amtlich bereitgestellte Fassung.

Gesetzestext zu § 152 ZVG lesen

(1) Der Verwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsmäßig zu benutzen; er hat die Ansprüche, auf welche sich die Beschlagnahme erstreckt, geltend zu machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen in Geld umzusetzen.

(2) Ist das Grundstück vor der Beschlagnahme einem Mieter oder Pächter überlassen, so ist der Miet- oder Pachtvertrag auch dem Verwalter gegenüber wirksam.

Gesetzestext, abgerufen am 4. Oktober 2026. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet. Bei späteren Änderungen ist die aktuelle amtliche Fassung maßgeblich.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

Redaktionsstand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information; die Prüfung eines konkreten Verfahrens bleibt erforderlich.