Worum es geht

Für Zahlungen auf das Kapital einer Hypothek oder Grundschuld sowie auf eine Rentenschuldablösung ist ein besonderer Termin erforderlich, den der Verwalter beantragt. Soweit Befriedigung eintritt, ersucht das Gericht das Grundbuchamt um Löschung des Rechts.

Was das für die Vorbereitung bedeutet

Eine Kapitaltilgung sollte deshalb nicht wie eine gewöhnliche laufende Ausgabe behandelt werden. Stimmen Sie Zahlung, protokollierte Erfüllung und Grundbuchfolgen aufeinander ab. Zinsen und laufende Leistungen sind von einer Tilgung des gesicherten Kapitals zu unterscheiden.

Im Verfahrenszusammenhang
Die Zwangsverwaltung betrifft die Bewirtschaftung und Erträge einer Immobilie. Prüfen Sie den Verwaltungsbeschluss und die gerichtlich angeordneten Befugnisse, auch wenn daneben eine Versteigerung läuft.

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Die gesetzliche Grundlage

Die Erläuterung bezieht sich auf § 158 ZVG bei Gesetze im Internet. Dort finden Sie die amtlich bereitgestellte Fassung.

Gesetzestext zu § 158 ZVG lesen

(1) Zur Leistung von Zahlungen auf das Kapital einer Hypothek oder Grundschuld oder auf die Ablösungssumme einer Rentenschuld hat das Gericht einen Termin zu bestimmen. Die Terminsbestimmung ist von dem Verwalter zu beantragen.

(2) Soweit der Berechtigte Befriedigung erlangt hat, ist das Grundbuchamt von dem Gericht um die Löschung des Rechts zu ersuchen. Eine Ausfertigung des Protokolls ist beizufügen; die Vorlegung des über das Recht erteilten Briefes ist zur Löschung nicht erforderlich.

(3) Im übrigen finden die Vorschriften der §§ 117, 127 entsprechende Anwendung.

Gesetzestext, abgerufen am 4. Oktober 2026. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet. Bei späteren Änderungen ist die aktuelle amtliche Fassung maßgeblich.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

Redaktionsstand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information; die Prüfung eines konkreten Verfahrens bleibt erforderlich.