Worum es geht
§ 183 ZVG schließt bei der Teilungsversteigerung die besonderen miet- und pachtrechtlichen Maßgaben der §§ 57a und 57b ZVG aus. Insbesondere lässt sich das dort geregelte Sonderkündigungsrecht nicht allein auf einen Zuschlag in diesem Verfahren stützen.
Was das für die Vorbereitung bedeutet
Wer eine vermietete Immobilie selbst nutzen möchte, muss den bestehenden Vertrag und die sonst geltenden Kündigungsvoraussetzungen prüfen. Die Erwartungen an eine schnelle freie Übergabe sollten nicht von einer Regel ausgehen, die für diese Versteigerungsart gerade ausgeschlossen ist.
Im Verfahrenszusammenhang
Für die Aufhebung einer Gemeinschaft gelten besondere Vorschriften. Das betrifft unter anderem den Antrag, eine Einstellung, das geringste Gebot und vermietete Immobilien.
Die gesetzliche Grundlage
Die Erläuterung bezieht sich auf § 183 ZVG bei Gesetze im Internet. Dort finden Sie die amtlich bereitgestellte Fassung.
Gesetzestext zu § 183 ZVG lesen
Im Falle der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks finden die in den §§ 57a und 57b vorgesehenen Maßgaben keine Anwendung.
Gesetzestext, abgerufen am 4. Oktober 2026. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet. Bei späteren Änderungen ist die aktuelle amtliche Fassung maßgeblich.
Passende Anschlussfragen
Rechtsgrundlagen & Quellen
Redaktionsstand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information; die Prüfung eines konkreten Verfahrens bleibt erforderlich.