Themenübersicht
Teilungsversteigerung
Besonderheiten bei gemeinsamem Eigentum, Erben und Trennung.
Für die Aufhebung einer Gemeinschaft gelten besondere Vorschriften. Das betrifft unter anderem den Antrag, eine Einstellung, das geringste Gebot und vermietete Immobilien.
Aufschub bei Teilungsversteigerung und Schutz von Kindern
Bei einer Teilungsversteigerung erlaubt § 180 Abs.
Vertiefung lesen§ 181 ZVG · TeilungsversteigerungTeilungsversteigerung ohne Vollstreckungstitel beantragen
Ein vollstreckbarer Titel ist für die Teilungsversteigerung nicht erforderlich.
Vertiefung lesen§ 182 ZVG · TeilungsversteigerungDas geringste Gebot bei unterschiedlich belasteten Anteilen
Bei der Teilungsversteigerung richtet sich die Berücksichtigung von Grundstücksrechten nach den besonderen Regeln des § 182 ZVG.
Vertiefung lesen§ 183 ZVG · TeilungsversteigerungKein Sonderkündigungsrecht aus der Teilungsversteigerung
§ 183 ZVG schließt bei der Teilungsversteigerung die besonderen miet- und pachtrechtlichen Maßgaben der §§ 57a und 57b ZVG aus.
Vertiefung lesen§ 184 ZVG · TeilungsversteigerungWann ein mitbietender Miteigentümer keine Sicherheit braucht
Ein Miteigentümer muss für sein Gebot nach § 184 ZVG keine Sicherheit leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.
Vertiefung lesen§ 185 ZVG · TeilungsversteigerungLandwirtschaftliche Zuweisung und Teilungsversteigerung
Ist ein Verfahren über die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs nach der genannten Vorschrift des Grundstückverkehrsgesetzes anhängig, kann dies auf Antrag zur Einstellung einer Teilungsversteigerung führen.
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