Worum es geht
§ 114a ZVG enthält eine besondere Befriedigungswirkung, wenn ein zur Befriedigung Berechtigter selbst zu einem entsprechend niedrigen Gebot erwirbt. Die Vorschrift soll bei der Behandlung seines verbleibenden Anspruchs berücksichtigt werden. Der gezahlte Betrag allein beschreibt diese Wirkung nicht vollständig.
Was das für die Vorbereitung bedeutet
Ordnen Sie Forderung, Rang, bestehenbleibende Rechte und rechnerische Deckung sorgfältig zu. Ein Schuldner sollte einen nach dem Zuschlag behaupteten Restanspruch nicht allein anhand des ursprünglichen Saldos akzeptieren. Die konkrete Berechnung verlangt die gesetzlich vorgesehenen Korrekturen.
Im Verfahrenszusammenhang
Stellen Sie Forderungen, Rangstellen und bereits erfolgte Zahlungen gegenüber. Im Verteilungstermin geht es um die konkrete Verwendung des Erlöses; Einwendungen müssen zur jeweiligen Verfahrensstufe passen.
Die gesetzliche Grundlage
Die Erläuterung bezieht sich auf § 114a ZVG bei Gesetze im Internet. Dort finden Sie die amtlich bereitgestellte Fassung.
Gesetzestext zu § 114a ZVG lesen
Ist der Zuschlag einem zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten zu einem Gebot erteilt, das einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte hinter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes zurückbleibt, so gilt der Ersteher auch insoweit als aus dem Grundstück befriedigt, als sein Anspruch durch das abgegebene Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot zum Betrage der Sieben-Zehnteile-Grenze gedeckt sein würde. Hierbei sind dem Anspruch des Erstehers vorgehende oder gleichstehende Rechte, die erlöschen, nicht zu berücksichtigen.
Gesetzestext, abgerufen am 4. Oktober 2026. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet. Bei späteren Änderungen ist die aktuelle amtliche Fassung maßgeblich.
Passende Anschlussfragen
Rechtsgrundlagen & Quellen
Redaktionsstand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information; die Prüfung eines konkreten Verfahrens bleibt erforderlich.