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STEINWACHSZWANGSVERSTEIGERUNG · HAMBURG

Themenübersicht

Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Terminsbestimmung, Gutachtenzugang und gerichtliche Vorbereitung.

Vergleichen Sie Bekanntmachung und Verfahrensakte. Ob ein Termin tatsächlich stattfindet und welche Unterlagen eingesehen werden können, klären Sie mit dem zuständigen Gericht.

Mit dem Einstiegsratgeber beginnen · Alle Themengebiete

§ 36 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Wann und wo der Versteigerungstermin angesetzt wird

Die Terminierung richtet sich nach dem Verfahrensstand und den Vorgaben des § 36 ZVG.

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§ 37 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Welche Warnungen in der Terminsbestimmung wichtig sind

Eine Terminsbestimmung informiert nicht nur über Datum und Objekt.

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§ 38 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Was die Bekanntmachung über frühere Termine verrät

Die Terminsbestimmung soll nach § 38 ZVG bestimmte Angaben zum Grundbuch, zur Größe und zum Verkehrswert enthalten.

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§ 39 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Wo ein Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht wird

§ 39 ZVG regelt die öffentliche Bekanntmachung des Termins.

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§ 40 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Gerichtstafel und weitere Veröffentlichungen

Neben der Bekanntmachung nach § 39 ZVG behandelt § 40 ZVG die Gerichtstafel und zusätzliche Veröffentlichungen.

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§ 41 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Zustellung der Terminsbestimmung an Beteiligte

Die Terminsbestimmung ist den Beteiligten nach § 41 ZVG zuzustellen.

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§ 42 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Welche Versteigerungsunterlagen eingesehen werden dürfen

§ 42 ZVG eröffnet die Einsicht in die dort bezeichneten Grundstücksunterlagen, insbesondere Mitteilungen des Grundbuchamts und erfolgte Anmeldungen.

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§ 43 ZVG · Bekanntmachung & Terminvorbereitung

Welche Bekanntmachungs- und Zustellungsabstände einzuhalten sind

§ 43 ZVG enthält zeitliche Anforderungen, deren Verletzung eine Aufhebung und Neubestimmung des Termins erforderlich machen kann.

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Ihre Situation. Unsere Prüfung.

Bevor aus einer Entscheidung
ein Risiko wird.

Besprechen Sie mit uns den Verfahrensstand, Ihre Ziele und die nächsten rechtlichen Schritte.

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