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STEINWACHSZWANGSVERSTEIGERUNG · HAMBURG

Themenübersicht

Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Wer beteiligt ist und welche Rechte im Verfahren zählen.

Beginnen Sie mit Gericht, Versteigerungsgegenstand und Beteiligtenstellung. Danach lassen sich Zustellung und Rang der einzelnen Ansprüche prüfen.

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§ 1 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Welches Gericht ist für die Immobilie zuständig?

Der Ausgangspunkt ist die Lage des Grundstücks.

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§ 2 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Mehrere Gerichtsbezirke: Wer führt das Verfahren?

Ein Grundstück oder mehrere gemeinsam zu versteigernde Grundstücke können verschiedene Gerichtsbezirke betreffen.

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§ 3 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Zustellungen im Versteigerungsverfahren richtig dokumentieren

Im Zwangsversteigerungsverfahren werden Zustellungen von Amts wegen vorgenommen.

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§ 6 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Unbekannter Aufenthalt und Zustellungsvertreter

Ein nicht bekannter Aufenthaltsort kann die Zustellung erschweren.

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§ 7 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Welche Rolle hat ein Zustellungsvertreter?

Die Bestellung eines Zustellungsvertreters soll die verfahrensrechtliche Kommunikation in einer besonderen Zustellungslage ermöglichen.

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§ 8 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Warum die Zustellung an den Schuldner besonders zu prüfen ist

§ 8 ZVG begrenzt die Anwendung bestimmter besonderer Zustellungsvorschriften auf die an den Schuldner zu bewirkende Zustellung des Anordnungsbeschlusses.

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§ 9 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Wer gilt im Verfahren als Beteiligter?

Nicht jeder, der ein wirtschaftliches Interesse am Grundstück hat, besitzt automatisch dieselben verfahrensrechtlichen Befugnisse.

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§ 10 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Rangklassen: Wer wird aus dem Grundstück zuerst befriedigt?

Ein Versteigerungserlös wird nicht schlicht nach der Höhe aller Forderungen verteilt.

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§ 11 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Der Rang innerhalb derselben Rangklasse

Auch wenn mehrere Rechte derselben Rangklasse angehören, sind sie nicht stets gleichberechtigt zu befriedigen.

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§ 12 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Kosten, laufende Leistungen und Kapital eines Rechts

Aus demselben Recht können unterschiedliche Forderungsbestandteile entstehen.

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§ 13 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Laufende Beträge und Rückstände unterscheiden

Bei wiederkehrenden Leistungen ist die zeitliche Zuordnung wesentlich.

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§ 14 ZVG · Beteiligte, Zuständigkeit & Rang

Forderungen mit noch unbestimmter Höhe

Nicht jede Forderung steht bei Beginn des Verfahrens bereits endgültig fest.

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