Themenübersicht
Biettermin & Sicherheitsleistung
Gebote, Vertretung, Wertgrenzen und die Abläufe im Saal.
Vor dem Termin sollten Sicherheitsleistung, Vertretungsnachweis und Gebotslimit feststehen. Im Termin sind die tatsächlich bekannt gegebenen Bedingungen entscheidend.
Was das Gericht vor den Geboten bekannt gibt
§ 66 ZVG strukturiert den Beginn des Versteigerungstermins.
Vertiefung lesen§ 67 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungWer darf vom Bieter Sicherheit verlangen?
Nach § 67 ZVG können bestimmte beeinträchtigte Beteiligte unmittelbar nach einem Gebot Sicherheitsleistung verlangen.
Vertiefung lesen§ 68 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungErhöhte Sicherheitsleistung: Mehr als zehn Prozent?
Der Grundbetrag nach § 68 ZVG beträgt ein Zehntel des maßgeblichen Verkehrswerts.
Vertiefung lesen§ 69 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungÜberweisung, Scheck oder Bürgschaft als Sicherheit
§ 69 ZVG zählt zulässige Sicherheitsformen und deren Anforderungen auf.
Vertiefung lesen§ 70 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungWas geschieht, wenn die Sicherheit fehlt?
Über die Sicherheitsleistung entscheidet das Gericht nach § 70 ZVG sofort.
Vertiefung lesen§ 71 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungFür eine andere Person oder Gesellschaft mitbieten
§ 71 ZVG betrifft unwirksame Gebote und den erforderlichen Nachweis von Vertretungsmacht oder Zustimmung.
Vertiefung lesen§ 72 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungWann ein abgegebenes Gebot erlischt
§ 72 ZVG regelt das Erlöschen eines Gebots bei Übergebot, Zurückweisung, Einstellung und Terminaufhebung sowie eine besondere Ausnahme.
Vertiefung lesen§ 73 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungWarum die Bietzeit nicht automatisch nach 30 Minuten endet
§ 73 ZVG verlangt einen Mindestabstand von 30 Minuten zwischen der Aufforderung zur Gebotsabgabe und dem Schluss der Versteigerung.
Vertiefung lesen§ 74 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungDie Verhandlung über den Zuschlag
Nach Ende der Versteigerung sind die anwesenden Beteiligten nach § 74 ZVG zum Zuschlag zu hören.
Vertiefung lesen§ 74a ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungDie Siebenzehntelgrenze und der berechtigte Antrag
§ 74a ZVG erlaubt einem besonders beschriebenen Berechtigten, unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Zuschlagsversagung zu beantragen.
Vertiefung lesen§ 74b ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungBesonderheiten, wenn ein Gläubiger selbst mitbietet
§ 74b ZVG enthält eine besondere Berechnung für das Meistgebot eines zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten.
Vertiefung lesen§ 75 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungZahlungsnachweis noch im Versteigerungstermin
§ 75 ZVG sieht eine Einstellung bei Vorlage bestimmter Nachweise über die Zahlung des erforderlichen Betrags an die Gerichtskasse vor.
Vertiefung lesen§ 76 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungWenn das Gebot auf einzelne Grundstücke bereits genügt
Werden mehrere Grundstücke versteigert, kann eine ausreichende Deckung durch einzelne Objekte nach § 76 ZVG Folgen für die übrigen haben.
Vertiefung lesen§ 77 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungKein Gebot: Wie geht es weiter?
Wenn kein Gebot vorliegt oder sämtliche Gebote erloschen sind, sieht § 77 ZVG zunächst eine Einstellung vor.
Vertiefung lesen§ 78 ZVG · Biettermin & SicherheitsleistungWas im Termin protokolliert werden muss
§ 78 ZVG verlangt die Protokollierung der für Zuschlag und Beteiligtenrechte erheblichen Vorgänge.
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