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STEINWACHSZWANGSVERSTEIGERUNG · HAMBURG

Themenübersicht

Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Was wirtschaftlich zum Erwerb dazugehört und welche Rechte bleiben.

Das Bargebot allein bildet die wirtschaftliche Belastung nicht immer ab. Lesen Sie zuerst die Versteigerungsbedingungen und prüfen Sie anschließend Rechte, Mietverhältnisse und Kosten.

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§ 44 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Das geringste Gebot ist kein Schätzwert

Das geringste Gebot sichert nach § 44 ZVG grundsätzlich die dem betreibenden Anspruch vorgehenden Rechte sowie die berücksichtigungsfähigen Verfahrenskosten.

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§ 45 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Rechte für das geringste Gebot anmelden

§ 45 ZVG unterscheidet zwischen Rechten, die beim maßgeblichen Grundbuchstand bereits ersichtlich waren, und Rechten, die einer Anmeldung bedürfen.

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§ 46 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Nicht in Geld bestehende wiederkehrende Leistungen

Manche grundstücksbezogenen Leistungen bestehen nicht unmittelbar in einer Geldzahlung.

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§ 47 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Bis wann laufende Leistungen berücksichtigt werden

§ 47 ZVG bestimmt einen besonderen zeitlichen Ansatz für laufende regelmäßig wiederkehrende Leistungen bei den Versteigerungsbedingungen.

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§ 48 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Bedingte Rechte, Vormerkungen und Widersprüche

§ 48 ZVG enthält Vorgaben zur Berücksichtigung bedingter Rechte sowie von Rechten, die durch Vormerkung oder Widerspruch gesichert sind.

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§ 49 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Wann das Bargebot bei der Gerichtskasse eingehen muss

§ 49 ZVG regelt die Zahlung des Bargebots und dessen Verzinsung ab dem Zuschlag.

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§ 50 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Zusätzliche Zahlung bei einem nicht bestehenden Grundpfandrecht

Wird ein Grundpfandrecht im geringsten Gebot berücksichtigt, obwohl es nicht besteht, kann nach § 50 ZVG eine zusätzliche Zahlungspflicht des Erstehers entstehen.

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§ 51 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Ersatzbetrag bei anderen berücksichtigten Rechten

§ 51 ZVG überträgt die Wertausgleichsfrage auf andere Rechte als Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld.

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§ 52 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Welche Rechte nach dem Zuschlag bestehen bleiben

§ 52 ZVG verknüpft das Bestehenbleiben von Rechten mit ihrer Berücksichtigung im geringsten Gebot und der Frage, ob sie durch Zahlung zu decken sind.

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§ 53 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Wann der Ersteher eine persönliche Schuld übernimmt

Die Behandlung einer bestehenbleibenden dinglichen Belastung und einer persönlichen Schuld sind unterschiedliche Fragen.

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§ 54 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Kündigung eines Grundpfandrechts vor dem Termin

§ 54 ZVG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung gegenüber dem Ersteher wirksam ist.

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§ 55 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Zubehör und fremdes Eigentum in der Versteigerung

Die Versteigerung kann nach § 55 ZVG auch Zubehörstücke erfassen; die Vorschrift enthält dabei eine wichtige Regel zum Eigentum Dritter.

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§ 56 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Keine Gewährleistung und Risikoübergang beim Zuschlag

§ 56 ZVG ordnet den Gefahrübergang sowie Nutzungen und Lasten zu und schließt einen Anspruch auf Gewährleistung aus.

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§ 57 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Was aus einem bestehenden Mietvertrag wird

§ 57 ZVG verweist bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken auf mietrechtliche Regelungen.

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§ 57a ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers

§ 57a ZVG eröffnet dem Ersteher unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Kündigung mit gesetzlicher Frist und bindet deren Ausübung an den ersten zulässigen Termin.

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§ 57b ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Vorauszahlungen und Verfügungen über Miete

§ 57b ZVG verändert für bestimmte mietrechtliche Wirkungen den maßgeblichen Anknüpfungszeitpunkt und stellt auf die Beschlagnahme ab.

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§ 58 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Wer trägt die Kosten des Zuschlagsbeschlusses?

§ 58 ZVG weist die Kosten des Zuschlagsbeschlusses dem Ersteher zu.

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§ 59 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Abweichende Versteigerungsbedingungen vereinbaren

§ 59 ZVG ermöglicht unter seinen Voraussetzungen abweichende Bedingungen auf Antrag eines Beteiligten.

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§ 62 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Versteigerungsbedingungen schon vor dem Termin erörtern

§ 62 ZVG eröffnet die Möglichkeit, Fragen zum geringsten Gebot und den Versteigerungsbedingungen bereits vor dem Versteigerungstermin zu erörtern.

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§ 63 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Einzel-, Gruppen- und Gesamtausgebot verstehen

Mehrere Grundstücke können nach § 63 ZVG in unterschiedlichen Kombinationen ausgeboten werden.

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§ 64 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Gesamthypothek bei mehreren Grundstücken

Haften mehrere Grundstücke für dasselbe Grundpfandrecht, können sich besondere Fragen für das geringste Gebot ergeben.

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§ 65 ZVG · Gebot, Belastungen & Mietverhältnisse

Einzelne Sachen oder Forderungen gesondert verwerten

§ 65 ZVG ermöglicht unter Voraussetzungen die gesonderte Verwertung einer Forderung oder beweglichen Sache, die sonst im Zusammenhang mit dem Grundstück behandelt würde.

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