Themenübersicht
Zuschlag, Besitz & Rechtsmittel
Die gerichtliche Entscheidung und ihre unmittelbaren Folgen.
Höchstgebot, Zuschlag, Eigentum und Besitz sind unterschiedliche Verfahrensschritte. Bei einem Rechtsmittel müssen Anfechtungsgegenstand, Berechtigung und Bekanntgabe getrennt geprüft werden.
Kann das Gericht seine frühere Einschätzung ändern?
Bei der Zuschlagsentscheidung ist das Gericht nach § 79 ZVG nicht an eine zuvor getroffene Entscheidung gebunden.
Vertiefung lesen§ 80 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWarum das Protokoll für den Zuschlag entscheidend ist
§ 80 ZVG knüpft die Berücksichtigung von Vorgängen im Versteigerungstermin an deren Ersichtlichkeit aus dem Protokoll.
Vertiefung lesen§ 81 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelKann der Zuschlag an eine andere Person gehen?
§ 81 ZVG regelt neben dem Zuschlag an den Meistbietenden besondere Fälle der Abtretung oder einer Gebotsabgabe für einen anderen.
Vertiefung lesen§ 82 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelDen Zuschlagsbeschluss auf seinen Inhalt prüfen
§ 82 ZVG beschreibt die wesentlichen Angaben des Zuschlagsbeschlusses und bestimmte Mithaftungserklärungen.
Vertiefung lesen§ 83 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelAus welchen Gründen der Zuschlag zu versagen ist
§ 83 ZVG bündelt verschiedene Versagungsgründe, darunter Verfahrensmängel und entgegenstehende Rechte.
Vertiefung lesen§ 84 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWann ein Verfahrensfehler den Zuschlag nicht verhindert
§ 84 ZVG schränkt bestimmte Versagungsgründe ein, wenn das Recht des Beteiligten nicht beeinträchtigt wird oder das Verfahren genehmigt ist.
Vertiefung lesen§ 85 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelNeuer Termin gegen Übernahme des Schadensrisikos
§ 85 ZVG eröffnet einem bestimmten Beteiligten unter weiteren Voraussetzungen die Möglichkeit, einen neuen Termin zu beantragen.
Vertiefung lesen§ 85a ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelDie Fünfzehntelgrenze bei der Zuschlagsentscheidung
§ 85a ZVG ordnet grundsätzlich eine Zuschlagsversagung an, wenn das maßgebliche Meistgebot die Hälfte des Grundstückswerts nicht erreicht.
Vertiefung lesen§ 86 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWas eine rechtskräftige Zuschlagsversagung bewirkt
§ 86 ZVG unterscheidet bei den Folgen einer rechtskräftigen Zuschlagsversagung danach, ob das Verfahren fortgesetzt werden darf.
Vertiefung lesen§ 87 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelEin gesonderter Termin für die Zuschlagsentscheidung
Das Gericht kann die Zuschlagsentscheidung im Versteigerungstermin oder in einem gesonderten Verkündungstermin bekannt geben.
Vertiefung lesen§ 88 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWem der Zuschlagsbeschluss zugestellt wird
§ 88 ZVG bestimmt die Empfänger der Zustellung des Zuschlagsbeschlusses und differenziert dabei nach Beteiligung und Anwesenheit.
Vertiefung lesen§ 89 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWann der Zuschlag wirksam wird
Nach § 89 ZVG wird der Zuschlag mit seiner Verkündung wirksam.
Vertiefung lesen§ 90 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelEigentumserwerb durch Zuschlag statt Kaufvertrag
§ 90 ZVG ordnet den Eigentumserwerb durch den Zuschlag an und erfasst die mitversteigerten Gegenstände.
Vertiefung lesen§ 91 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelErlöschende Rechte und Vereinbarungen über ihren Fortbestand
§ 91 ZVG bestimmt, welche Rechte durch den Zuschlag erlöschen, und lässt unter geregelten Voraussetzungen eine Vereinbarung über das Bestehenbleiben zu.
Vertiefung lesen§ 92 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelErsatz für erlöschenden Nießbrauch und andere Nutzungsrechte
Erlischt ein nicht auf Kapitalzahlung gerichtetes Recht, kann nach § 92 ZVG ein Ersatzanspruch aus dem Erlös an seine Stelle treten.
Vertiefung lesen§ 93 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelRäumung aus dem Zuschlagsbeschluss
§ 93 ZVG kann den Zuschlagsbeschluss als Grundlage für Räumung und Herausgabe dienen lassen.
Vertiefung lesen§ 94 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelGerichtliche Verwaltung bis zur Zahlung des Bargebots
§ 94 ZVG eröffnet bestimmten Beteiligten die Möglichkeit, nach dem Zuschlag eine gerichtliche Verwaltung für Rechnung des Erstehers zu beantragen.
Vertiefung lesen§ 94a ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelGerichtliche Verwaltung auf Antrag der Gemeinde
§ 94a ZVG enthält eine besondere Antragsmöglichkeit der Gemeinde bei den dort beschriebenen problematischen Immobilienzuständen.
Vertiefung lesen§ 95 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWelche Zwischenentscheidungen selbstständig anfechtbar sind
§ 95 ZVG begrenzt die sofortige Beschwerde gegen bestimmte Entscheidungen vor dem Zuschlag.
Vertiefung lesen§ 96 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelBesonderheiten der Zuschlagsbeschwerde
Die Beschwerde gegen die Zuschlagsentscheidung richtet sich nicht ausschließlich nach den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung.
Vertiefung lesen§ 97 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWer eine Zuschlagsentscheidung angreifen darf
§ 97 ZVG unterscheidet die Beschwerdeberechtigung bei Erteilung und Versagung des Zuschlags.
Vertiefung lesen§ 98 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelFristbeginn bei Verkündung der Zuschlagsentscheidung
§ 98 ZVG enthält besondere Regeln zum Beginn der Beschwerdefrist.
Vertiefung lesen§ 99 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelGegenerklärung und mehrere Beschwerden
§ 99 ZVG regelt, wen das Beschwerdegericht gegebenenfalls als Gegner hinzuzieht und dass mehrere Beschwerden miteinander zu verbinden sind.
Vertiefung lesen§ 100 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWelche Gründe eine Zuschlagsbeschwerde tragen können
§ 100 ZVG beschränkt die zulässigen Gründe einer Zuschlagsbeschwerde und begrenzt die Berufung auf ausschließlich fremde Rechte.
Vertiefung lesen§ 101 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWie das Beschwerdegericht über den Zuschlag entscheidet
Ist eine Beschwerde begründet, sieht § 101 ZVG grundsätzlich eine eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung vor.
Vertiefung lesen§ 102 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelBeschwerde nach bereits erfolgter Erlösverteilung
§ 102 ZVG betrifft die Aufhebung einer Zuschlagserteilung nach Verteilung des Erlöses.
Vertiefung lesen§ 103 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelZustellung der Beschwerdeentscheidung
§ 103 ZVG unterscheidet die Zustellung bei Aufhebung oder Änderung des Zuschlags von der Zustellung bei Zurückweisung der Beschwerde.
Vertiefung lesen§ 104 ZVG · Zuschlag, Besitz & RechtsmittelWirksamkeit eines Zuschlags durch das Beschwerdegericht
Erteilt das Beschwerdegericht den Zuschlag, knüpft § 104 ZVG dessen Wirksamkeit an die Zustellung an den Ersteher.
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